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Immobilien vermieten in Erfurt | Mieter für Haus und Wohnung

Wenn Emotion und Berufung aufeinandertreffen! Ihr Maklerbüro im Raum Erfurt, Weimar und Mittelthüringen

Jede Immobilie hat ihre eigene Geschichte, die eng mit Ihnen und Ihrer Lebensleistung verbunden ist. Immobilien sind Herzensangelegenheiten und so behandeln wir sie auch: authentisch, ehrlich, nahbar.

Unsere Kunden wissen unsere professionelle, offene, vertrauensvolle Arbeitsweise und Kommunikation zu schätzen.

Wir stehen für Verkauf und Vermietung Ihrer Immobilie, aber auch in schwierigen Konstellationen (drohende Zwangsvollstreckung, Erbstreitigkeiten oder Scheidung) mit passgenauen und individuellen Lösungen an Ihrer Seite. Wir bieten Integrität, langjährige Kompetenz und Erfahrung.

Lernen Sie uns kennen! Wir freuen uns auf Sie!

Aktuelles

Nun ist es amtlich. Der Freistaat unterstützt Familien mit Kindern beim Ersterwerb von Wohneigentum in Thüringen

10.06.24

Werte Kundinnen und Kunden,

nach langem Warten können nun Familien mit Kindern beim Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie ab dem 17. Juni 2024 bei der Thüringer Aufbaubank eine Förderung beantragen.

Wer wird gefördert?

  • Ehepaare, in einer Hausgemeinschaft lebende Paare oder Lebenspartner sowie Alleinerziehende können Anträge auf Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass in deren Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch gemeldet ist.

Was wird gefördert?

  • Erstmaliger Erwerb einer Wohnimmobilie in Thüringen
  • Darunter zählen Eigentumswohnungen, Wohnhäuser und zur Wohnbebauung geeignete Grundstücke
  • Die Wohnimmobilie muss mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz selbst bewohnt werden

Wie hoch ist der Fördersatz?

  • Der Zuschuss beträgt fünf Prozent des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises der Wohnimmobilie bzw. des geeigneten Grundstücks. Die maximale Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bis zu einer Höhe von 400.000 Euro für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken. Liegen die Erwerbskosten darüber, so erfolgt keine Förderung für den die genannten Bemessungsgrenzen übersteigenden Teil.

In welchem Zeitraum kann der Ersterwerb von Wohneigentum gefördert werden?

  • Abschluss des notariellen Kaufvertrages für die förderfähige Wohnimmobilie ab dem 2. Januar 2024

Wie erfahre ich, ob ich antragsberechtigt bin?

  • Auf der Website der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/wohnen können Sie einen Fördercheck zur Antragsberechtigung durchführen. Zudem ist unter 0800 - 100 12 38 eine kostenfreie Hotline eingerichtet (Mo - Do 9 - 17 Uhr | Fr 9 - 14 Uhr).

Wo sind die Förderanträge zu stellen?

  • Bitte reichen Sie Anträge über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB-Portal) ein. Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie einen Account im TAB-Portal. Falls Sie noch keinen Account haben, ist eine einmalige Registrierung notwendig, die Sie über das Förderportal (unter: ecohesion.aufbaubank.de/) vornehmen können. Unter der Rubrik „Registrierung eines neuen Nutzers“ können Sie eigene Daten eingeben. Sodann wird der Verifizierungslink per E-Mail übersandt.

Was muss bei der TAB zur Antragstellung eingereicht werden?

Alle Unterlagen müssen zur Antragstellung ausschließlich digital im TAB-Portal eingereicht werden.
  • vollständiger, notariell beurkundeter Kaufvertrag
  • Grunderwerbsteuerbescheid und entsprechender Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug)
  • Kindergeldbescheinigung oder anderer Nachweis zum Bezug des Kindergeldes
  • Nachweis der Eignung zur Wohnbebauung (für den Erwerb von Grundstücken)
  • Amtliche Meldebescheinigungen für alle im Förderantrag genannten Familienmitglieder (soweit bereits vorliegend)

Der Antrag im Online-Portal der TAB kann nur gestellt werden, wenn alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

Für den Antrag wird Ihre Unterschrift benötigt.
Nur mit Ihrer Unterschrift kann der Antrag seine volle Gültigkeit entfalten und bearbeitet werden. Für die Unterschrift gibt es die Möglichkeit, das Antragsformular ausgefüllt auszudrucken und unterschrieben per Post an die TAB zu schicken. 

Die Anschrift lautet:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Als zweite Option wird Ihnen im Förderportal auch die digitale Signatur (mit dem sign-me Service der Bundesdruckerei Berlin) zur Verfügung gestellt, welche keine postalische Einreichung erforderlich macht. 

Was passiert, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind?

  • Werden mehr Anträge eingereicht als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, so entscheidet die Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge über eine Förderung.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft TMIL 

https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/wohnen/wohnraumfoerderprogramme

Förderung des Ersterwerbs von in Thüringen gelegenem Wohneigentum von Familien zur Selbstnutzung

05.06.24

Werte Kundinnen und Kunden,

das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Richtlinie zur Förderung des Ersterwerbs von in Thüringen gelegenem Wohneigentum von Familien zur Selbstnutzung nunmehr erarbeitet und innerhalb der Landesverwaltung abgestimmt. Am 26.04.2024 erteilte der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags sein Einvernehmen zu dem Richtlinienentwurf. Nach diesem Beschluss schaffen wir nun die letzten, verwaltungsrechtlich notwendigen Voraussetzungen, damit die Richtlinie in Kürze in Kraft treten kann. Anträge können erst dann rechtssicher angenommen werden, wenn die entsprechende Richtlinie in Kraft getreten ist.

Die Richtlinie wird in Kürze auf der Homepage des (https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/informationen-zu-aktuell-wichtigen-themen) TMIL veröffentlicht und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Wer wird gefördert?

Ehepaare, in einer Hausgemeinschaft lebende Paare oder Lebenspartner sowie Alleinerziehende können Anträge auf Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch gemeldet ist. 

Was wird gefördert?

Die Förderung wird nur für den erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie in Thüringen ausgereicht. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden die Wohnimmobilie als Hauptwohnung und mindestens für fünf Jahre selbst nutzen werden. Mit Wohnimmobilien sind Wohnhäuser und Wohnungen (sowohl Neubau wie Bestand) gemeint. Auch für Wohnbebauung geeignete Baugrundstücke sind förderfähig. 

Wie hoch ist der Fördersatz?

Der Zuschuss beträgt fünf Prozent des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises der Wohnimmobilie bzw. des geeigneten Grundstücks. Die maximale Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bis zu einer Höhe von 400.000 Euro für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken. Liegen die Erwerbskosten darüber, so erfolgt keine Förderung für den die genannten Bemessungsgrenzen übersteigenden Teil.

In welchem Zeitraum kann der Ersterwerb von Wohneigentum gefördert werden?

Anträge auf Förderung können für Wohnimmobilien gestellt werden, die ab dem 2. Januar 2024 erworben wurden (Beurkundung des notariellen Kaufvertrags). Spätestens bis zum 30. November 2024 müssen die Anträge auf Förderung eingereicht werden.

Wo sind die Förderanträge zu stellen?

Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, informieren wir Sie, wo Sie Ihren Förderantrag stellen können und welche Unterlagen Sie beifügen müssen.

Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft TMIL

Rarität in der Kulturstadt: Neubau von 8 Eigentumswohnungen mit Blick über Weimar

06.08.21

Sie suchen eine familientaugliche große Eigentumswohnung in Weimar?

Dann haben wir hier das Richtige für Sie:

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Die Gebäude fügen sich harmonisch in die leichte Südhanglage ein

Neuer Geschäftsinhaber zum 1.1.2021!

01.01.21

Der Firmengründer und bisherige Geschäftsinhaber Harald Liese gibt den Staffelstab an die jüngere Generation weiter. Sein langjähriger Handelsvertreter Tobias Hansmann über-nimmt ihn mit großer Freude und Motivation.

Harald Liese bleibt der Firma als freier Handelsvertreter mit seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz erhalten.

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Was sagen unsere bisherigen Kunden?

Familie Weißig

24.03.21

"Der beste Makler der uns in fünf Jahren Haussuche begegnet ist. Von der ersten Besichtigung bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages, Herr Hansmann war stets kompetent, zuverlässig und herzlich an unserer Seite.  Vielen Dank dafür!"

Kerstin Vorpahl

23.03.21

"Nach einem Jahr Erfahrung mit diversen Maklern begegnete uns mit Herrn Hansmann von Liese-Immobilien derjenige, zu dem wir das größte Vertrauen entwickelten. Er betreute unseren Hauskauf  bei jedem Schritt kompetent, transparent, zuverlässig, sehr fair und auf eine angenehme Art stets freundlich."

Angela Tampe

21.03.21

"Ein sehr guter Makler mit persönlicher und vertraulicher Kundennähe sowie bester Sachkenntnis. Dabei mit viel empathischer Geduld und verständlicher Beratung bis ins Detail. Meine uneingeschränkte Empfehlung!"

Merten Mederacke

13.03.21

"Herr Hansmann war mit der Aufgabe unser Elternhaus zu verkaufen betraut. Neben dem substantiellen Wissen und einer von uns immens geschätzten Professionalität, wusste er auch den ideellen Wert der Immobilie sofort zu schätzen. Darüber hinaus beeindruckte er uns durch seine überragende Kommunikation, die allzeit offen und ehrlich verlief."

K.-D. Heun

11.03.21

"Hallo Herr Schneider, 
ich wollte mich bei Ihnen für Ihr Engagement beim Verkauf unseres Wohnhauses bedanken. Obwohl ich bei Maklerfirmen eher vorsichtig bin, haben Sie einen sehr kompetenten, zuverlässigen Eindruck hinterlassen. Dass der Verkauf eines Wohnhauses so entspannt verlaufen kann, hätte ich nicht gedacht. Falls erforderlich, werde ich Ihre Dienste gern wieder in Anspruch nehmen. Bleiben Sie gesund!"

Frau Kamm

09.03.21

"Hiermit möchte ich mich bei Herrn Hansmann von Liese Immobilien herzlichst für die kompetente und erfolgreiche Vermarktung meiner Immobilie bedanken und höchste Zufriedenheit aussprechen."

K.K.

22.08.20

"Hallo Herr Schneider, 
ich möchte mich herzlich für Ihre sehr kompetente Arbeit bei der Abwicklung meines Grundstücksverkaufes bedanken. Ihr Zuspruch und Rat waren mir eine wertvolle Hilfe."

Volker Wothly

11.11.15

"Hallo Herr Hansmann,
ich möchte mich bei Ihnen für die vorzügliche Betreuung bei der Abwicklung des Kaufes der Immobilie bedanken, ich würde jederzeit wieder auf Ihre Dienste zurück greifen. Alles Gute!"

Bernd Oschatz

12.05.15

"Hallo Herr Hansmann,
Ich möchte mich für die gute, partnerschaftliche und professionelle Unterstützung bei der Vermittlung und dem Kauf meiner Wohnung bedanken.
Durch Ihre Unterstützung haben die organisatorischen und bürokratischen Hürden ihren Schrecken verloren und ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut aufgehoben und betreut gefühlt."

G. Simon, Erfurt

30.04.15

"Sehr angenehmer, zufriedener, zügiger und perfekt vorbereiteter, durchdachter Verkauf. Ich kann Liese Immobilien mit dem sehr guten, netten und höflichen Makler gerne weiter empfehlen und DANKE für die gute, fachliche Kompetenz und dem Engagement. Mit diesem freundlichen und diskreten Makler macht ein Verkauf Freude. Ich empfehle Sie gerne weiter."

Jacqueline Kaiser

29.01.15

"Vielen Dank für die kompetente und freundliche Zusammenarbeit beim Kauf meiner Eigentumswohnung. Während des Vermittlungszeitraumes -von der Erstbesichtigung bis zum Termin beim Notar und Einzug- waren Sie ein zuverlässiger Partner. Fragen und Anliegen wurden immer schnell und zu unserer vollsten Zufriedenheit beantwortet. Es war ein Vergnügen mit Ihnen zusammen zu arbeiten und ich kann Sie aus voller Überzeugung weiter empfehlen."

Das sagen unsere Kunden

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Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns, bald als Immobilienmakler für Sie tätig zu werden! Bei Fragen oder Terminwünschen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0361 / 6431236, per E-Mail an oder via Kontaktformular zur Verfügung!

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