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News

Nun ist es amtlich. Der Freistaat unterstützt Familien mit Kindern beim Ersterwerb von Wohneigentum in Thüringen

10.06.24

Werte Kundinnen und Kunden,

nach langem Warten können nun Familien mit Kindern beim Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie ab dem 17. Juni 2024 bei der Thüringer Aufbaubank eine Förderung beantragen.

Wer wird gefördert?

  • Ehepaare, in einer Hausgemeinschaft lebende Paare oder Lebenspartner sowie Alleinerziehende können Anträge auf Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass in deren Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch gemeldet ist.

Was wird gefördert?

  • Erstmaliger Erwerb einer Wohnimmobilie in Thüringen
  • Darunter zählen Eigentumswohnungen, Wohnhäuser und zur Wohnbebauung geeignete Grundstücke
  • Die Wohnimmobilie muss mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz selbst bewohnt werden

Wie hoch ist der Fördersatz?

  • Der Zuschuss beträgt fünf Prozent des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises der Wohnimmobilie bzw. des geeigneten Grundstücks. Die maximale Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bis zu einer Höhe von 400.000 Euro für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken. Liegen die Erwerbskosten darüber, so erfolgt keine Förderung für den die genannten Bemessungsgrenzen übersteigenden Teil.

In welchem Zeitraum kann der Ersterwerb von Wohneigentum gefördert werden?

  • Abschluss des notariellen Kaufvertrages für die förderfähige Wohnimmobilie ab dem 2. Januar 2024

Wie erfahre ich, ob ich antragsberechtigt bin?

  • Auf der Website der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/wohnen können Sie einen Fördercheck zur Antragsberechtigung durchführen. Zudem ist unter 0800 - 100 12 38 eine kostenfreie Hotline eingerichtet (Mo - Do 9 - 17 Uhr | Fr 9 - 14 Uhr).

Wo sind die Förderanträge zu stellen?

  • Bitte reichen Sie Anträge über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB-Portal) ein. Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie einen Account im TAB-Portal. Falls Sie noch keinen Account haben, ist eine einmalige Registrierung notwendig, die Sie über das Förderportal (unter: ecohesion.aufbaubank.de/) vornehmen können. Unter der Rubrik „Registrierung eines neuen Nutzers“ können Sie eigene Daten eingeben. Sodann wird der Verifizierungslink per E-Mail übersandt.

Was muss bei der TAB zur Antragstellung eingereicht werden?

Alle Unterlagen müssen zur Antragstellung ausschließlich digital im TAB-Portal eingereicht werden.
  • vollständiger, notariell beurkundeter Kaufvertrag
  • Grunderwerbsteuerbescheid und entsprechender Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug)
  • Kindergeldbescheinigung oder anderer Nachweis zum Bezug des Kindergeldes
  • Nachweis der Eignung zur Wohnbebauung (für den Erwerb von Grundstücken)
  • Amtliche Meldebescheinigungen für alle im Förderantrag genannten Familienmitglieder (soweit bereits vorliegend)

Der Antrag im Online-Portal der TAB kann nur gestellt werden, wenn alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

Für den Antrag wird Ihre Unterschrift benötigt.
Nur mit Ihrer Unterschrift kann der Antrag seine volle Gültigkeit entfalten und bearbeitet werden. Für die Unterschrift gibt es die Möglichkeit, das Antragsformular ausgefüllt auszudrucken und unterschrieben per Post an die TAB zu schicken. 

Die Anschrift lautet:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Als zweite Option wird Ihnen im Förderportal auch die digitale Signatur (mit dem sign-me Service der Bundesdruckerei Berlin) zur Verfügung gestellt, welche keine postalische Einreichung erforderlich macht. 

Was passiert, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind?

  • Werden mehr Anträge eingereicht als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, so entscheidet die Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge über eine Förderung.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft TMIL 

https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/wohnen/wohnraumfoerderprogramme

Förderung des Ersterwerbs von in Thüringen gelegenem Wohneigentum von Familien zur Selbstnutzung

05.06.24

Werte Kundinnen und Kunden,

das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Richtlinie zur Förderung des Ersterwerbs von in Thüringen gelegenem Wohneigentum von Familien zur Selbstnutzung nunmehr erarbeitet und innerhalb der Landesverwaltung abgestimmt. Am 26.04.2024 erteilte der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags sein Einvernehmen zu dem Richtlinienentwurf. Nach diesem Beschluss schaffen wir nun die letzten, verwaltungsrechtlich notwendigen Voraussetzungen, damit die Richtlinie in Kürze in Kraft treten kann. Anträge können erst dann rechtssicher angenommen werden, wenn die entsprechende Richtlinie in Kraft getreten ist.

Die Richtlinie wird in Kürze auf der Homepage des (https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/informationen-zu-aktuell-wichtigen-themen) TMIL veröffentlicht und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Wer wird gefördert?

Ehepaare, in einer Hausgemeinschaft lebende Paare oder Lebenspartner sowie Alleinerziehende können Anträge auf Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch gemeldet ist. 

Was wird gefördert?

Die Förderung wird nur für den erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie in Thüringen ausgereicht. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden die Wohnimmobilie als Hauptwohnung und mindestens für fünf Jahre selbst nutzen werden. Mit Wohnimmobilien sind Wohnhäuser und Wohnungen (sowohl Neubau wie Bestand) gemeint. Auch für Wohnbebauung geeignete Baugrundstücke sind förderfähig. 

Wie hoch ist der Fördersatz?

Der Zuschuss beträgt fünf Prozent des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises der Wohnimmobilie bzw. des geeigneten Grundstücks. Die maximale Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bis zu einer Höhe von 400.000 Euro für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken. Liegen die Erwerbskosten darüber, so erfolgt keine Förderung für den die genannten Bemessungsgrenzen übersteigenden Teil.

In welchem Zeitraum kann der Ersterwerb von Wohneigentum gefördert werden?

Anträge auf Förderung können für Wohnimmobilien gestellt werden, die ab dem 2. Januar 2024 erworben wurden (Beurkundung des notariellen Kaufvertrags). Spätestens bis zum 30. November 2024 müssen die Anträge auf Förderung eingereicht werden.

Wo sind die Förderanträge zu stellen?

Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, informieren wir Sie, wo Sie Ihren Förderantrag stellen können und welche Unterlagen Sie beifügen müssen.

Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft TMIL

Rarität in der Kulturstadt: Neubau von 8 Eigentumswohnungen mit Blick über Weimar

06.08.21

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Neuer Geschäftsinhaber zum 1.1.2021!

01.01.21

Der Firmengründer und bisherige Geschäftsinhaber Harald Liese gibt den Staffelstab an die jüngere Generation weiter. Sein langjähriger Handelsvertreter Tobias Hansmann über-nimmt ihn mit großer Freude und Motivation.

Harald Liese bleibt der Firma als freier Handelsvertreter mit seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz erhalten.

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